Frachteigner/Händler
Wenn Händler, Hersteller oder andere Eigentümer der Waren ihre eigenen Ladungen transportieren, indem sie Schiffe chartern, müssen sie die Haftung kennen, die ihnen möglicherweise dabei entsteht. Folglich wird der Frachteigner mit der üblichen Haftung des Befrachters konfrontiert, z.B. Beschädigung am gecharterten Schiff, Körperverletzung, Umweltverschmutzung, usw.
Obendrein können sie mit Haftungsansprüchen in ihrer Eigenschaft als Frachteigner statt als Charterer konfrontiert werden. Diese Risiken sind ähnlich der Haftung des Befrachters, wie oben beschrieben. Die Mehrheit der Frachtversicherungen deckt keine Haftung infolge der Beförderung des Produkts.
Um diese Risiken zu decken, kann die Deckung von Post & Co durch eine separate Vereinbarung erweitert werden, um die gesetzliche Frachteignerhaftung einzuschließen. Diese Erweiterung umfasst die Haftpflicht für Frachteigner gegenüber Dritten, einschließlich der Verschmutzung.
Kontaktieren Sie unser Händler-Team per E-Mail für weitere Informationen und ein Angebot.
Produkte
Die P&I Versicherung deckt die Haftung des Versicherten bei (aber nicht nur):
• Personenschäden von Besatzung, Passagieren oder anderen an Bord
• Verlust oder Beschädigung der Ladung
• Verschmutzung
• Wrackbeseitigung
• (Exzess) Kollision mit anderen Schiffen und Objekten
• Abschleppen
• Eigentum an Bord
Post & Co bieten maßgeschneiderte Deckungen für Befrachter und wir laden Sie ein, mehr über unsere Versicherungslösungen für die Charterer-Branche zu lesen.