Frachteigner/Händler

Wenn Händler, Hersteller oder andere Eigentümer der Waren ihre eigenen Ladungen transportieren, indem sie Schiffe chartern, müssen sie die Haftung kennen, die ihnen möglicherweise dabei entsteht. Folglich wird der Frachteigner mit der üblichen Haftung des Befrachters konfrontiert, z.B. Beschädigung am gecharterten Schiff, Körperverletzung, Umweltverschmutzung, usw.

Obendrein können sie mit Haftungsansprüchen in ihrer Eigenschaft als Frachteigner statt als Charterer konfrontiert werden. Diese Risiken sind ähnlich der Haftung des Befrachters, wie oben beschrieben. Die Mehrheit der Frachtversicherungen deckt keine Haftung infolge der Beförderung des Produkts.

Um diese Risiken zu decken, kann die Deckung von Post & Co durch eine separate Vereinbarung erweitert werden, um die gesetzliche Frachteignerhaftung einzuschließen. Diese Erweiterung umfasst die Haftpflicht für Frachteigner gegenüber Dritten, einschließlich der Verschmutzung.

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Produkte

Die P&I Versicherung deckt die Haftung, die aus dem Betrieb des Schiffes entsteht und wurde ursprünglich von Schiffseignern gegründet. Abgesehen von dieser Kategorie können auch andere Bediener, wie Verwalter und Befrachter gegen solche Risiken geschützt werden.

Die P&I Versicherung deckt die Haftung des Versicherten bei (aber nicht nur):
• Personenschäden von Besatzung, Passagieren oder anderen an Bord
• Verlust oder Beschädigung der Ladung
• Verschmutzung
• Wrackbeseitigung
• (Exzess) Kollision mit anderen Schiffen und Objekten
• Abschleppen
• Eigentum an Bord
Zusätzlich zu P&I-Risiken des Befrachters, ist der Befrachter möglicherweise für Schäden am Schiff während der Charterzeit haftbar. Die P&I-Versicherung deckt keine Schäden am Schiff. Befrachter müssen also eine Schäden am Schiffversicherung abschließen, die die Haftung des Charterers für solche Schäden versichert.

Post & Co bieten maßgeschneiderte Deckungen für Befrachter und wir laden Sie ein, mehr über unsere Versicherungslösungen für die Charterer-Branche zu lesen.
Diese Rechtsschutzversicherung deckt die Rechtskosten der Versicherten bei Streitigkeiten, die nicht von der P&I-Versicherung gedeckt werden. Das können Rechtsstreite bezüglich Charterverträgen, Frachtdokumenten, Transportverträgen und Streitigkeiten bezüglich der Liegegebühr, Frachtkosten usw. sein. Die Versicherung deckt die Rechtskosten bei diesen Verfahren, nicht den tatsächlich strittigen Betrag.
Die Rechtskostenversicherung beinhaltet ein eigenes Risiko das vom Versicherten selbst zu tragen ist. Solch ein eigenes Risiko kann unter Rechtskosten gedeckt werden, unterliegt aber der Bedingung, dass auch die Rechtschützversicherung (F.D. & D.) herausgenommen worden ist.
Händler, Hersteller oder andere Eigentümer von Waren, die Schiffe chartern, um ihre Fracht zu transportieren sind natürlich genau wie die Befrachter haftbar, wie es der Fall für andere Befrachter ist. Darüber hinaus können jedoch Ladungseigner auch Haftungsansprüchen in ihrer Eigenschaft als Frachteigner anstelle von Charterer gegenüberstehen. Die Mehrheit der Frachtversicherungen deckt keine Haftung für Verbindlichkeiten infolge der Beförderung der Erzeugnisse. Um diese Risiken zu decken, kann Post & Co durch separate Vereinbarung erweitert werden, um die gesetzliche Frachteignerhaftung einzuschließen.
Bunker, die zur Verfügung gestellt und im Besitz von Befrachtern sind, können einen erheblichen Wert darstellen. Die Bunker-Versicherung des Befrachters deckt den Verlust oder Schaden am Bunker. Wenn im Falle einer Havarie Grosse der Wert der Bunker der zur Havarie Grosse Anteil beiträgt, deckt die Befrachter-Bunkerversicherung so einen Anteil.
Diese Versicherung deckt die Tagesverluste, wenn das Schiff, infolge eines eines Aktes der Piraterie, festgehalten wird und die Schiffsmiete unter solchen Umständen nicht aufgehoben werden kann. Die Deckung zahlt bis zu dem vereinbarten Grenzwert nach dem täglichen Verleihwert im Chartervertrag.
Deckt den Verlust von Einnahmen, zusätzlichen Kosten, Aufwendungen und Vertragsstrafen aufgrund verschiedener Gefahren einschließlich Maschinenschaden, politischen Risiken, Streiks, Erdbeben und anderen Vorfälle, die zur Verzögerung des Schiffes führen.
Diese Versicherung deckt die zusätzlichen Kosten, die dem Befrachter aufgrund von Verzögerungen infolge von maritimen Gefahren entstehen können. Wenn beispielsweise ein Befrachter, der einem Frachtvertrag (C.o.A.) unterliegt, Ersatztonnage chartern muss, weil die ursprüngliche Charter aufgrund eines gedeckten Risikos nicht fortgesetzt werden kann, kann dies zu erheblichen, zusätzlichen Kosten für den Befrachter führen. Diese zusätzlichen Kosten fallen unter die Befrachter-Interesse-Versicherung.
Für weitere Auskünfte oder ein Angebot, bitte nehmen sie Kontakt mit uns auf.
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