Charterer
Post & Co erkannte früh die Notwendigkeit einer ausreichenden Deckung für die Haftung von Befrachtern. Seit mehr als 25 Jahren betreiben wir nun unserer Abteilung für Charterer-Haftung mit 100% Lloyd’s-Security. Dieses erstklassige Sicherheit mit der langfristigen Expertise von Post & Co zu kombinieren, führte zu einem Haftpflicht-Paket für Befrachter, das jede Art von Charter versicheren kann.
Eigentümer und Verwalter schließen eine P&I-Versicherung zur Deckung der Haftpflicht ab, die aus dem Betrieb des Schiffes entsteht, wie Ladungsschäden, Umweltverschmutzung, Tod, Personenschaden, etc.. Betreiber können Schiffe auch chartern, statt sie zu besitzen oder zu verwalten, während die Frachteigner und Rohstoffhändler Schiffe anmieten, um ihre eigene Ladung zu transportieren. Diese Befrachter stehen ähnlichen Haftungsverpflichtungen gegenüber. Wenn Sie diese Haftung einschließen wollen, empfehlen wir Ihnen, den P&I-Versicherungsschutz abzuschließen, um Ihre Position als Charterer zu schützen.
Zusätzlich zu diesen P&I-Risiken, kann das gecharterte Schiff während der Charterzeit beschädigt werden. Beispiele wie von Hafenarbeitern verursachter Schaden beim Bunkern oder Löschen, Kaskoschäden aufgrund eines unsicheren Hafens oder Schäden an den Motoren, aufgrund von nicht ordnungsgemäßen Bunkern, die von Charterern gemeldet werden, sind reichlich vorhanden. All diese Schäden können zur Haftung des Charterers gegenüber dem Eigner des gecharterten Schiffes führen.
Die P&I-Versicherung deckt keine Schäden am Schiff. Befrachter müssen also eine Schäden am Schiffversicherung abschließen, die die Haftung des Charterers für solche Schäden versichert. Wir betonen, dass dies eine Haftpflichtversicherung betrifft. Sie ersetzt nicht die Kasko- und Maschinenversicherung der Eigner.
Die Teilung der Haftung zwischen Charterern und Eignern des gecharterten Schiffes ist in den Verträgen zwischen den Charter-Parteien festgelegt. Standardmäßige Charterer wie Gencon, Baltime, Supplytime und NYPE Charter Parties sind für P&I- und Schäden am Schiffversicherer akzeptabel. In den meisten Fällen ändern sich die Charter-Parteien und zusätzliche Klauseln werden hinzugefügt. Dies kann die Aufteilung der Haftung zwischen den Beteiligten drastisch beeinflussen und, wenn möglich, muss die Haftpflichtversicherung des Charterers entsprechend angepasst werden.
Zusätzlich zu der obengenannten P&I- und Schäden am Schiffversicherung, bietet Post & Co eine Fülle an zusätzlichen Deckungen an, wie: Die Rechtschutzversicherung (F. D. & D.) deckt die Rechtskosten in Verbindung mit einer Streitigkeit, die nicht von der P&I-und der Schäden am Schiffversicherung gesichert werden; Beschädigungen oder Verlust von Charterer-Bunkern; verschiedene vertragliche Verpflichtungen, einschließlich der sogenannten Deviationsaspekten.
Post & Co berät Sie einfach zu jeder Art von Charterer-Paket. Je nach spezifischen Bedürfnissen und Wünschen sind verschiedene Kombinationen mögliche. Weitere Informationen erhalten Sie beim Charterer-Team.
Produkte
Die P&I Versicherung deckt die Haftung des Versicherten bei (aber nicht nur):
• Personenschäden von Besatzung, Passagieren oder anderen an Bord
• Verlust oder Beschädigung der Ladung
• Verschmutzung
• Wrackbeseitigung
• (Exzess) Kollision mit anderen Schiffen und Objekten
• Abschleppen
• Eigentum an Bord
Die Clubs / Versicherer erwarten, dass ihre Mitgliedern / Versicherten Verträge basieren auf unveränderten Bedingungen für verschieden Arten von Arbeit wie zum Beispiel:
• Hague / Hague Visby Regeln für die internationale Beförderung von Güter
• Das Athener Abkommen für die internationale Beförderung von Passagiere
Weiterhin, unveränderte Standard-BIMCO Verträge wie Supplytime 2005 NYPE, Baltime usw. sind allgemein akzeptiert.
Jede Änderung der Standard akzeptierte Bedingungen benötigt besondere Aufmerksamkeit und gegebenenfalls muss zusätzliche Abdeckung organisiert werden. Post & Co ist gerne bereit bei der Abdeckung für solche vertraglichen Verpflichtungen zu unterstützen.