Tiefsee

Post & Co bietet Versicherungen für maritime Haftungen, kurz P&I-Versicherung genannt, die aus dem Schiffsbetrieb entstanden sind. Versicherte sind Eigentümer/Betreiber, Bareboat-Charterer und Verwalter, aber auch zeitlich befristete/Reise-Charterer und andere Personen mit einem Interesse an den betreffenden Schiffen gehören zu unserem Kundenstamm. Wir arbeiten mit Versicherten und ihren Versicherungsmaklern auf globaler Ebene zusammen.

Die Deckungen umfassen P&I, Rechtschutz (F.D. & D.), Haftpflicht der Befrachter für Schäden am Kasko, Bunker, Frachtversicherung, Rechtskosten und sonstige maritime, Haftungsbezogene Versicherungen. Die Standard P&I-Versicherung basiert auf den P&I-Regeln der P&I-Clubs, die Mitglieder der Internationalen Gruppe der P&I-Clubs. Heute braucht die weltweite Schifffahrtsindustrie vielfältigere Versicherungdeckungen, die kontinuierlich, mit aktuellen Marktentwicklungen Schritt haltend, angepasst werden müssen.

Post & Co geht auf jeden Kunden einzeln ein, um den passenden Versicherungsschutz “nach Maß” zu bieten, und die spezifische Art der betreffenden Tätigkeiten zu erfassen. Wir bieten eine breite Palette an Versicherungslösungen für Risiken außerhalb der Norm, die eine P&I-Versicherung abdeckt. Dadurch habe wir eine Tradition der Entwicklung von Formulierungen und Ideen, die zu Marktstandards oder Branchenorientierungen geworden sind.

Je nach Art der Risiken und Unternehmungen werden die Haftungsdeckungen entweder mit einem der P&I-Clubs, auf dem Markt für feste Prämien oder mit einen unseren Möglichkeiten für Maritime Haftung bei Lloyds vereinbart. Mit Lloyds pflegen wir eine starke, langfristigen Beziehung und verknüpfen 100% von Lloyds Sicherheit mit dem Know-how unserer Organisation.

Bei Post & Co kombinieren wir unser Wissen über die Versicherungsmärkte mit Praxiserfahrung in der Seeverkehrswirtschaft. Die meisten unserer Mitarbeiter in der Versicherungs- und Schadensabteilung blicken auf einen Schifffahrthintergrund zurück. Dadurch wird sichergestellt, dass fachkundige Beratung zu den verschiedenen Risiken und erforderlichen Abdeckungen vorhanden ist. Um unsere Expertise zu stützen, bieten wir einen Rund-um-die-Uhr-Schadenservice durch unser eigens dafür gedachtes Schadensteam.

Wir bedienen alle Geschäftsvolumina, vom einzelnen Schiffseigner oder -betreiber und Einmal-Befrachtern bis zu Flotten, Langzeitbefrachtern und Händlern. Alles findet in einer weltweiten Größenordnung statt.

Haben Sie Fragen zu Ihrem maritimen Haftungsrisiko und möglichen Versicherungslösungen? Kontaktieren Sie unsere Tiefsee-Abteilung für Rat oder ein Angebot.

Eigentümer

Befrachter

Die P&I Versicherung deckt die Haftung, die aus dem Betrieb des Schiffes entsteht und wurde ursprünglich von Schiffseignern gegründet. Abgesehen von dieser Kategorie können auch andere Bediener, wie Verwalter und Befrachter gegen solche Risiken geschützt werden.

Die P&I Versicherung deckt die Haftung des Versicherten bei (aber nicht nur):
• Personenschäden von Besatzung, Passagieren oder anderen an Bord
• Verlust oder Beschädigung der Ladung
• Verschmutzung
• Wrackbeseitigung
• (Exzess) Kollision mit anderen Schiffen und Objekten
• Abschleppen
• Eigentum an Bord
Diese Rechtsschutzversicherung deckt die Rechtskosten der Versicherten bei Streitigkeiten, die nicht von der P&I-Versicherung gedeckt werden. Das können Rechtsstreite bezüglich Charterverträgen, Frachtdokumenten, Transportverträgen und Streitigkeiten bezüglich der Liegegebühr, Frachtkosten usw. sein. Die Versicherung deckt die Rechtskosten bei diesen Verfahren, nicht den tatsächlich strittigen Betrag.
Die Rechtskostenversicherung beinhaltet ein eigenes Risiko das vom Versicherten selbst zu tragen ist. Solch ein eigenes Risiko kann unter Rechtskosten gedeckt werden, unterliegt aber der Bedingung, dass auch die Rechtschützversicherung (F.D. & D.) herausgenommen worden ist.
Die konventionelle P&I-Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten. Gesetzlichen Haftpflichten resultieren aus nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen und sind abhängig von des Fahrgebietes und der Beschäftigung des Schiffes.

Die Clubs / Versicherer erwarten, dass ihre Mitgliedern / Versicherten Verträge basieren auf unveränderten Bedingungen für verschieden Arten von Arbeit wie zum Beispiel:
• Hague / Hague Visby Regeln für die internationale Beförderung von Güter
• Das Athener Abkommen für die internationale Beförderung von Passagiere

Weiterhin, unveränderte Standard-BIMCO Verträge wie Supplytime 2005 NYPE, Baltime usw. sind allgemein akzeptiert.

Jede Änderung der Standard akzeptierte Bedingungen benötigt besondere Aufmerksamkeit und gegebenenfalls muss zusätzliche Abdeckung organisiert werden. Post & Co ist gerne bereit bei der Abdeckung für solche vertraglichen Verpflichtungen zu unterstützen.
Dies ist eine übliche Abkürzung für die Deckung der sogenannten “Ship Owner Liability” (Schiffseignerhaftung), die im Fall einer geografischen Deviation oder Verletzung eines Beförderungsvertrages eintritt. Die Versicherten müssen erkennen, daß solch eine Verletzung oder Deviation den Frachtführer seiner üblichen Verteidigungen und Beschränkungen nach dem Beförderungsvertrag beraubt und den Standard-P&I-Versicherungsschutz beeinträchtigt. Die S.O.L.-Versicherung deckt die Haftung für Verlust und/oder Beschädung von Ladung im Falle eines solchen Bruches oder einer solchen Abweichung.
Die Versicherung zu Kriegs- & Streik-Risiken deckt grundsätzlich körperliche Schäden und/oder Zerstörung eines Schiffes verursacht durch oder aufgrund von kriegsähnliche Handlungen wie, aber nicht darauf beschränkt, Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Gefangennahme, Beschlagnahmung, Unruhen, zivilen Unruhen, Konfiszierung, Piraterie, Minen, Torpedos oder anderen zurückgelassenen Kriegswaffen usw.. Klausen zu Kriegs- & Streik-Risiken schließen jedoch Entführung & Lösegeld aus, die unter einer K&R-Police gedeckt werden können.

Die Versicherung gegen Kriegs- & Streik-Risiken ist eine separate Police und findet ihren Ursprung in der Versicherungsklasse F.C. & S. (Free from Capture and Seizure – frei von Aufbringung und Beschlagnahme) und den Kriegs- & Streik-bezogenen Auschließungen in den Rumpf- & Maschinen-Policen.

Piraterie ist heute eine der ersten Gefahren die aufkommt, wenn es um die Deckung von Kriegs- und Streik-Risiken geht. Und obwohl Piraterie in der Tat noch immer als eine benannte Gefahr in den verschiedenen Kasko- & Maschinen-Policen erwähnt wird, wurde in der Praxis das Risiko der Piraterie.

Weiter sei darauf hingewiesen, dass die Deckung ausgedehnt werden kann, um P&I (einschließlich Crew) sowie War Loss of Hire (Verlust von Einnahmen durch Krieg) einzuschließen. Der P&I-Aspekt und vor allem die Besatzungs-Erweiterung ist von Bedeutung. Die überwiegende Mehrheit der P&I-Versicherer, die Kriegs-P&I-Deckung über den Kasko- & Maschinenwert hinaus anbieten, sehen diese als unter den Kriegs- & Streik-Risiken versichert an. Das Nicht-bewirken einer P&I-Kriegserweiterung kann als solche schwerwiegende finanzielle Folgen haben.

Es gibt Handelsgebietsbegrenzungen in Form von Navigationseinschränkungen nach dem “Hull War, Strikes, Terrorism and Related Perils”-Erlass (JW2005/001A), datiert vom 20. Juni 2005, in Verbindung mit der aktuellen Liste der Gebiete von Bekannten Erweiterten Risiken (Perceived Enhanced Risk – aufgeführte Gebiete), die von Zeit zu Zeit vom Joint War Committee in London (Kriegsausschuss) veröffentlicht werden kann. Tatsächlich schließt dies die Deckung für Schiffe aus, die in Gebieten fahren, für die eine separate Deckung zu besonderen Konditionen abzuschließen ist.

Wir können bei der Möglichkeit von Versicherungen gegen Kriegs- & Streik-Risiken und bei allen relevanten Erweiterungen helfen, wenn nötig.
Neben der Kriegs- & Streikversicherung ist es üblich geworden, sich auch gegen die Folgen einer Entführung & Lösegeldforderung (u.a. infolge eines Angriffes durch Piraten) zu versichern.

Diese Art von Versicherung ist, wie erwähnt, eng mit der Kriegs- & Streikversicherung verbunden. Sie umfasst im Wesentlichen das Lösegeld und die damit verbundenen Aufwendungen nach einer Entführung für Privatpersonen in jedem Land der Welt (nicht von einer Kriegs- & Streik-Risiko-Versicherung abgedeckt).

Die Entführungs- und Lösegeldversicherung dient speziell den Bedürfnissen von Schiffseignern im Umgang mit einer Vielzahl von Forderungen durch die Entführer, die rasches Handeln/Reagieren erfordern. Zu den Vorteilen gehören Verhandlungsführer bei Entführung, um die Verhandlungen und die Bereitstellung jedes Lösegelds zu unterstützen. Die Police umfasst normalerweise alle Kosten, die speziell damit verbunden sind, die sofortige sichere Freilassung von Schiff, Besatzung und Fracht zu sichern.

Verschiedene Einschränkungen, gedeckte Gebiete und Dauer der Police stehen zur Verfügung, um maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Es versteht sich dass die Prämien für in der Liste der Gebiete mit Wahrgenommen Erweiterten Risiko (Perceived Enhanced Risk) (aufgezählte Gebiete) erheblich höher sind, als für die Gebiete, die nicht aufgeführt sind.
Deckt den Verlust von Einnahmen, zusätzlichen Kosten, Aufwendungen und Vertragsstrafen aufgrund verschiedener Gefahren einschließlich Maschinenschaden, politischen Risiken, Streiks, Erdbeben und anderen Vorfälle, die zur Verzögerung des Schiffes führen.
Seit vielen Jahren unterstützen wir Schiffsbediener nun schon bei der Erlangung eines COFR, wo es benötigt wird. Zu diesem Zweck haben wir gute Verbindungen mit den verschiedenen Marktbeteiligten, sowie der U.S. Coast Guard (Küstenwache) aufgebaut.

Welche Schiffe benötigen ein COFR?
Schiffe mit 300 BRZ und mehr, müssen ein gültiges Zertifikat über die finanzielle Verantwortung (COFR – Wasserverschmutzung) an Bord haben, wenn sie U.S. Hoheitsgewässer ansteuern.

Was ist ein COFR?
Ein COFR ist eine föderale Bescheinigung, die von der US Coast Guard ausgestellt wird und beweisen soll, dass die Bediener ihre Verpflichtungen im Falle der Verschmutzung der Gewässer in Übereinstimmung mit bestimmten U.S.-Umweltverschmutzungs-Gesetzen erfüllen können.

Nicht-Einhaltung der Vorschriften
Im dem Fall, dass kein gültiges COFR-Zertifikat an Bord ist, kann das betroffene Schiff festgehalten oder der Zugang zu diesen Gewässern verweigert werden, wobei die Bediener erhebliche Geldbußen wegen Missachtung der US-Gesetzgebung riskieren.

U.S.-Hoheitsgewässer – nicht nur U.S.-Gewässer/AWZ
Diese Anforderung betrifft Gewässer unter U.S.-Gerichtsbarkeit, die nicht nur die AWZ, die Gewässer des Festlands der U.S.A., sondern auch Gewässer von Dependenzen wie Puerto Rico, Guam, Amerikanisch-Samoa usw. umfassen.

Andere COFR-Zertifikate der Bundesstaaten
Neben dem (Bundes-) COFR haben einzelne US-Bundesstaaten auch ihre eigenen COFR-Anforderungen. Die Staaten Kalifornien und Alaska sind Beispiele dafür. Auch für diese bundesstaatlichen COFR-Zertifikate können wir bei Bedarf Hilfestellung leisten.

Sonstige Zertifikate
Neben den obengenannten COFR kann es anderer Zertifikate / Vereinbarungen bedürfen. Aus praktischer Sicht haben wir durch unser Engagement bei Schiffen, die unsere Gewässer anlaufen, einige Erfahrung bei der Unterstützung unserer Kunden gesammelt, die relevantesten Zertifikate in unserem Bereich, die neben COFR gebraucht werden, wie die International Carrier Bonds sowie ein COFR für Fahrgastschiffe – FMC-Zertifikat(e) – zu erlangen.

Letzteres ist den Passagierfahrzeugen gewidmet, die Reisen in U.S.-Hoheitsgewässer unternehmen. Diese Schiffe unterliegen einer Reihe von Parametern und müssen beweisen, dass die Bediener in der Lage sind, ihre Verpflichtungen gegenüber diesen Passagieren, ob nun bei der Durchführung der Reise und der Verbringung der Passagiere zum endgültigen Bestimmungsort oder bei der Übernahme der Haftung nach Körperverletzung, Tod oder Krankheit der Passagiere zu erfüllen.

Verantwortung der Bediener
Obwohl wir versuchen, unseren Kunden so weit wie möglich zu helfen, obliegt es schließlich den Eigentümern/Bedienern von Schiffen, festzustellen, welche Zertifikate herzustellen und zu beschaffen sind. Angesichts der wesentlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen erfordern einige Zertifikate, dass eine Reihe an Informationen recherchiert werden muss sowie eine rechtzeitige Beantragung, als auch Bemühungen von Seiten der Bediener vorzunehmen sind.
Wenn Sie irgendwelche Hilfe benötigen, nach einen geplanten Ausflug in U.S. Hoheitsgewässern, wenden Sie sich einfach an uns.
Genau wie die Eigentümer und Verwalter, müssen Befrachter ihre Versicherung zur Deckung ihrer Haftung aus dem Betrieb des Schiffes haben.

Die P&I Versicherung deckt die Haftung des Versicherten bei (aber nicht nur):
• Personenschäden von Besatzung, Passagieren oder anderen an Bord
• Verlust oder Beschädigung der Ladung
• Verschmutzung
• Wrackbeseitigung
• (Exzess) Kollision mit anderen Schiffen und Objekten
• Abschleppen
• Eigentum an Bord
Zusätzlich zu P&I-Risiken des Befrachters, ist der Befrachter möglicherweise für Schäden am Schiff während der Charterzeit haftbar. Die P&I-Versicherung deckt keine Schäden am Schiff. Befrachter müssen also eine Schäden am Schiffversicherung abschließen, die die Haftung des Charterers für solche Schäden versichert.

Post & Co bieten maßgeschneiderte Deckungen für Befrachter und wir laden Sie ein, mehr über unsere Versicherungslösungen für die Charterer-Branche zu lesen.
Diese Rechtsschutzversicherung deckt die Rechtskosten der Versicherten bei Streitigkeiten, die nicht von der P&I-Versicherung gedeckt werden. Das können Rechtsstreite bezüglich Charterverträgen, Frachtdokumenten, Transportverträgen und Streitigkeiten bezüglich der Liegegebühr, Frachtkosten usw. sein. Die Versicherung deckt die Rechtskosten bei diesen Verfahren, nicht den tatsächlich strittigen Betrag.
Die Rechtskostenversicherung beinhaltet ein eigenes Risiko das vom Versicherten selbst zu tragen ist. Solch ein eigenes Risiko kann unter Rechtskosten gedeckt werden, unterliegt aber der Bedingung, dass auch die Rechtschützversicherung (F.D. & D.) herausgenommen worden ist.
Die konventionelle P&I-Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten. Gesetzlichen Haftpflichten resultieren aus nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen und sind abhängig von des Fahrgebietes und der Beschäftigung des Schiffes.

Die Clubs / Versicherer erwarten, dass ihre Mitgliedern / Versicherten Verträge basieren auf unveränderten Bedingungen für verschieden Arten von Arbeit wie zum Beispiel:
• Hague / Hague Visby Regeln für die internationale Beförderung von Güter
• Das Athener Abkommen für die internationale Beförderung von Passagiere

Weiterhin, unveränderte Standard-BIMCO Verträge wie Supplytime 2005 NYPE, Baltime usw. sind allgemein akzeptiert.

Jede Änderung der Standard akzeptierte Bedingungen benötigt besondere Aufmerksamkeit und gegebenenfalls muss zusätzliche Abdeckung organisiert werden. Post & Co ist gerne bereit bei der Abdeckung für solche vertraglichen Verpflichtungen zu unterstützen.
Dies ist eine übliche Abkürzung für die Deckung der sogenannten “Ship Owner Liability” (Schiffseignerhaftung), die im Fall einer geografischen Deviation oder Verletzung eines Beförderungsvertrages eintritt. Die Versicherten müssen erkennen, daß solch eine Verletzung oder Deviation den Frachtführer seiner üblichen Verteidigungen und Beschränkungen nach dem Beförderungsvertrag beraubt und den Standard-P&I-Versicherungsschutz beeinträchtigt. Die S.O.L.-Versicherung deckt die Haftung für Verlust und/oder Beschädung von Ladung im Falle eines solchen Bruches oder einer solchen Abweichung.
Bunker, die zur Verfügung gestellt und im Besitz von Befrachtern sind, können einen erheblichen Wert darstellen. Die Bunker-Versicherung des Befrachters deckt den Verlust oder Schaden am Bunker. Wenn im Falle einer Havarie Grosse der Wert der Bunker der zur Havarie Grosse Anteil beiträgt, deckt die Befrachter-Bunkerversicherung so einen Anteil.
Diese Versicherung deckt die Tagesverluste, wenn das Schiff, infolge eines eines Aktes der Piraterie, festgehalten wird und die Schiffsmiete unter solchen Umständen nicht aufgehoben werden kann. Die Deckung zahlt bis zu dem vereinbarten Grenzwert nach dem täglichen Verleihwert im Chartervertrag.
Deckt den Verlust von Einnahmen, zusätzlichen Kosten, Aufwendungen und Vertragsstrafen aufgrund verschiedener Gefahren einschließlich Maschinenschaden, politischen Risiken, Streiks, Erdbeben und anderen Vorfälle, die zur Verzögerung des Schiffes führen.
Händler, Hersteller oder andere Eigentümer von Waren, die Schiffe chartern, um ihre Fracht zu transportieren sind natürlich genau wie die Befrachter haftbar, wie es der Fall für andere Befrachter ist. Darüber hinaus können jedoch Ladungseigner auch Haftungsansprüchen in ihrer Eigenschaft als Frachteigner anstelle von Charterer gegenüberstehen. Die Mehrheit der Frachtversicherungen deckt keine Haftung für Verbindlichkeiten infolge der Beförderung der Erzeugnisse. Um diese Risiken zu decken, kann Post & Co durch separate Vereinbarung erweitert werden, um die gesetzliche Frachteignerhaftung einzuschließen.
Diese Versicherung deckt die zusätzlichen Kosten, die dem Befrachter aufgrund von Verzögerungen infolge von maritimen Gefahren entstehen können. Wenn beispielsweise ein Befrachter, der einem Frachtvertrag (C.o.A.) unterliegt, Ersatztonnage chartern muss, weil die ursprüngliche Charter aufgrund eines gedeckten Risikos nicht fortgesetzt werden kann, kann dies zu erheblichen, zusätzlichen Kosten für den Befrachter führen. Diese zusätzlichen Kosten fallen unter die Befrachter-Interesse-Versicherung.
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