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Erweiterung der Deckung für vertragliche Haftung

Erweiterung des Versicherungsschutzes für Haftungsrisiken, die sich aus vertraglichen Verpflichtungen ergeben und über die üblichen Standardbedingungen hinausgehen.

Sie stellt sicher, dass auch Risiken aus individuell vereinbarten Vertragsklauseln oder besonderen Vereinbarungen in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

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